Elternbeirat 2007/2008

Der derzeitige Elternbeirat wurde am 26.10.2007 für das Schuljahr 2007/2008 gewählt und amtiert bis zur Wahl des neuen Elternbeirates im Oktober 2008. Er setzt sich wie folgt zusammen (aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Namen sowie private Email-Adressen und Telefonnummern entfernt).


 (Vorsitzende)
- finanzielle Themen
- Ansprechpartner Nestgruppe (Gänseblümchen)

(Stellvertretende Vorsitzende)
- Zusammenarbeit mit der Schule/anderen pädagogischen Einrichtungen


- finanzielle Themen
- Ansprechpartner Löwenzahngruppe


- Feste und Veranstaltungen


- Feste und Veranstaltungen


- Zusammenarbeit mit der Schule/anderen pädagogischen Einrichtungen


- Öffentlichkeitsarbeit
- Ansprechpartner Veilchengruppe


- Gesundheitserziehung und Gesundheitsfragen


- Feste und Veranstaltungen

Der Elternbeirat ist auch erreichbar unter Elternbeirat@Kinderland-Jonathan.de. In der Elternecke des Kinderlandes steht der Elternbeirat-Ordner, in dem Sie viele Informationen über unsere Arbeit finden. Die Protokolle der Sitzungen werden dort abgelegt, ebenso können Sie dort die Kontaktdaten der einzelnen Elternbeiratsmitglieder ersehen.
Bitte sprechen Sie uns an!

Aktuelles:
Im März wird morgens zur Bringzeit ein Eltern-Talk stattfinden, eine ganz neue Einrichtung, wo wir mit Ihnen ins Gespräch kommen möchten. Sie erhalten hier in Kürze genauere Informationen.

Unseren Brief an alle Eltern finden Sie hier: [43 KByte]

Sitzungen:
 07.11.2007 
1. Sitzung ohne Team. 

Information:
Die Rechte und Pflichten der Eltern in der Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte sind im Artikel 14 BayKibiG festgeschrieben. Dort heißt es:
(1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
(2) Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. 2Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
(3) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(6) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
(7) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.